Steuerklasse
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Steuerklassenübersicht
In Deutschland gibt es 6 verschiedene Steuerklassen. Deine Steuerklasse beeinflusst, wie viel Steuern du monatlich zu zahlen hast. Es folgt eine Auflistung der bestehenden Steuerklassen in Deutschland:
Steuerklasse I:
- alleinstehende Personen
- verheiratete Personen, deren Partner nicht in Deutschland lebt oder kein Einkommen hat
Steuerklasse II:
- alleinerziehende Personen
Steuerklasse III:
- verheiratete Paare
- eingetragene Lebenspartner, wenn der andere Partner die Steuerklasse V hat (Partner verdienen deutlich unterschiedlich!)
Steuerklasse IV:
- verheiratete oder eingetragene Lebenspartner (Partner verdienen in etwa gleich viel)
Steuerklasse V:
- verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner, die nicht gleich viel verdienen
- Für den Partner, der nicht der Hauptverdiener ist (anderer Partner hat Steuerklasse III)
Steuerklasse VI:
- Personen mit mehreren Jobs. Wähle diese Steuerklasse aus, wenn du bereits eine andere Beschäftigung in Vollzeit ausführst z.B. bei Arbeitgeber X als Hauptbeschäftigung auf Steurklasse 1 und als Minijob bei Arbeitgeber Y auf Steuerklasse 6.
- Personen die Rente beziehen
Was gilt es bei mehreren Minijobs zu beachten?
In Deutschland gelten für die Besteuerung von mehreren Minijobs bestimmte Regelungen. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:
- Höchstgrenze für Minijobs: Ein Minijobber kann mehrere Minijobs ausüben, solange die Gesamteinnahmen aus allen Minijobs die monatliche Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (aktuell 450 Euro pro Monat) nicht überschreiten.
- Abgaben und Steuern: Minijobs sind in der Regel von der Sozialversicherung befreit, es sei denn, es besteht eine Pauschalierungsoption für die Rentenversicherung. Die Einkommensteuer wird in der Regel über die Pauschalsteuer abgegolten.
- Bei mehreren Minijobs kann die Pauschalierungsoption auf einen Job begrenzt werden, während bei den anderen der Regelbeitrag zur Rentenversicherung abgeführt wird. Hierbei ist zu beachten, dass eine Überschreitung der Minijob-Grenze zu regulären Sozialversicherungsbeiträgen führen kann.
- Steuerklassen: Für Minijobber spielen die Steuerklassen im klassischen Sinne (I, II, III, IV, V, VI) keine Rolle, da die Einkommensteuer pauschal abgeführt wird. Die Steuerklasse ist eher für reguläre Arbeitnehmer relevant.
- Pauschalierung der Rentenversicherung: Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Rentenversicherungsbeiträge pauschal mit einem reduzierten Satz von 15 Prozent abzuführen. Wenn dieser Pauschalierungsbetrag in einem der Jobs genutzt wird, sind die Einnahmen aus diesem Job rentenversicherungsfrei.
- Kumulation der Einkünfte: Alle Einkünfte aus Minijobs werden aufsummiert, um sicherzustellen, dass die Gesamteinnahmen die monatliche Grenze nicht überschreiten. Bei Überschreitung gelten die regulären Sozialversicherungsbeiträge.
- Meldepflichten: Arbeitnehmer sind verpflichtet, alle Minijobs dem Arbeitgeber zu melden, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Regelungen eingehalten werden können.