Das polizeiliche Führungszeugnis
Inhaltsverzeichnis
Einfaches polizeiliches Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das von den deutschen Behörden ausgestellt wird. Es dient als Nachweis über das Vorhandensein oder Fehlen von Einträgen im Bundeszentralregister bezüglich einer Person. Das Dokument ist wichtig für verschiedene rechtliche und administrative Prozesse, wie zum Beispiel bei der Bewerbung um bestimmte Jobs, bei der Beantragung von Lizenzen oder in juristischen Verfahren.
Inhalt des polizeilichen Führungszeugnisses:
- Ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem rechtskräftige Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden über eine Person registriert sind.
- Enthält in der Regel strafrechtliche Verurteilungen und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. zum Waffengesetz oder zu Berufsuntersagungen).
- Nicht enthalten sind beispielsweise zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen, Strafen unter 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe (wenn keine weiteren Strafen eingetragen sind), und erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, bei denen die Strafe für eine erfolgreiche Therapie zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis
Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ist eine spezielle Form des Führungszeugnisses, die zusätzliche Informationen enthält. Es wurde im Jahr 2010 eingeführt, um eine verbesserte Sicherheitsüberprüfung für Personen zu ermöglichen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Dieses Dokument ist von besonderer Bedeutung in Berufen und Ehrenämtern, die eine hohe Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit im Umgang mit Minderjährigen erfordern.
Inhalt des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses:
- Eingeführt im Jahr 2010, vor allem für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in ähnlicher Weise kinder- oder jugendnah tätig sind.
- Enthält zusätzlich zu den im normalen Führungszeugnis vermerkten Einträgen auch geringfügige Verurteilungen und solche, die wegen Fristablaufs nicht mehr im normalen Führungszeugnis erscheinen.
- Beinhaltet besonders kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen, vor allem Verurteilungen aufgrund von Sexualdelikten.
- Wird häufig von Arbeitgebern oder entsprechenden Trägern im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes angefordert.
Zusammengefasst bieten diese beiden Arten von Führungszeugnissen eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Rechtschaffenheit und Vertrauenswürdigkeit von Personen in verschiedenen beruflichen und gesellschaftlichen Kontexten. Das erweiterte Führungszeugnis bietet dabei einen tieferen Einblick, insbesondere in Bereichen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen.